SV OG Untergruppenbach
Herzlich Willkommen

Informationen rund um die Teilnahme an unseren Gruppen


Grundsätzlich habt ihr die Möglichkeit bei 2 Trainingseinheiten kostenlos zum "Schnuppern" vorbei zu kommen.
Bitte nehmt hierzu Kontakt zu uns auf um mit unseren Trainern einen Termin zu vereinbaren.


Trainingskarten (10er Karte)

Hiermit ist die Teilnahme für ein Mensch-Hund-Team an zehn Trainingseinheiten möglich. 
Es gibt keine maximale Menge an Trainingskarten, ihr könnt so oft ihr möchtet welche kaufen und somit flexibel bleiben.

  • 85,00 Euro (10 Trainingseinheiten)

Mitgliedschaft im SV OG Untergruppenbach

   

Aufnahmebedingungen für eine Mitgliedschaft

    

Nach dem kompletten Einlösen einer Trainingskarte, habt ihr grundsätzlich die Option einen Mitgliedsantrag bei einem Trainer oder Vorstandsmitglied auszufüllen.
In dieser Zeit konnte ein intensives Kennenlernen mit den Trainer/Vorstandschaft stattfinden ohne sich frühzeitig zu binden.
Eine Mitgliedschaft ist bei uns auch mit der Mithilfe an Arbeitseinsätzen zur Erhaltung des Trainingsgeländes oder der Geräte
enthalten



 Beiträge     


Mitgliedsbeitrag OG:

  • 40,00 Euro pro Jahr (Erwachsene)
  • 15,00 Euro pro Jahr (Jugendliche*)

Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im SV, unserem Hauptverband:

Das einmalige Eintrittsgeld beträgt für Vollmitglieder 40,00 Euro, für alle anderen Beitragsgruppen 20,00 Euro. Bitte beachten Sie, bei Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) verringert sich der Beitrag um 3,50 Euro.

  • 61,50 Euro pro Jahr (Erwachsene) (ab 01.01.2024 71,50 Euro)
  • 25,00 Euro pro Jahr (Familienmitglied) (ab 01.01.2024 30,50 Euro)
  • 45,50 Euro pro Jahr (Senioren, Schwerbehinderte, Schäfer, Diensthundeführer) (ab 01.01.2024 53,50 Euro)
  • 38,50 Euro pro Jahr (Schüler, Auszubildende, Studenten) (ab 01.01.2024 45,50 Euro)
  • 34,00 Euro pro Jahr (Jugendliche* mit Zeitschrift) (ab 01.01.2024 40,50 Euro)
  • 22,50 Euro pro Jahr (Jugendliche* ohne Zeitschrift) (ab 01.01.2024 27,50 Euro)
  • 0,00 Euro pro Jahr (Jugendliche bis 16. Lebensjahr)



* bis zum vollendeten 18. Lebensjahr